WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTUNG (WEG-VERWALTUNG)

GRUNDLEISTUNGEN
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren,
in den § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

Kapitalanleger und selbst nutzende Eigentümer innerhalb einer WEG-Verwaltung haben meist nicht die gleichen Ziele und Interessen. Für den Verwalter bedeutet dies: er muss neben der kaufmännischen und technischen Verwaltung des Objekts auch die Fähigkeit mitbringen, als kompetenter, neutraler und vertrauenswürdiger Berater aufzutreten.



Das Angebot auf einen Blick:


Abrechnungen

Pünktliche Erstellung einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum (Gesamt-/Einzelabrechnung). Erstellung einer detaillierten Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Auftragsvergabe
Recherche, Auswahl und Beauftragung von qualifizierten Handwerksbetrieben. Terminliche und sachliche Überwachung der auszuführenden Aufgaben. 

Sofortmaßnahmen
In dringenden Fällen wie z. B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden veranlasst der Verwalter Sofortmaßnahmen gem. § 27 Abs. 1 Ziffer 3 WEG. Der Verwalter übernimmt die Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Buchführung
Führung und Abrechnung von Hausgeldkonten, Einnahme- und Ausgabekonten sowie Rücklagekonten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.

Eigentümerversammlung
Ordnungsgemäße Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Protokollierung der Versammlungen sowie Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer. Führen der Beschlusssammlung.

Geldverwaltung
Führen der Konten der WEG. Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge.

Hausordnung
Aufstellung, Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung.

Vertragsmanagement
Überwachung, Betreuung und Optimierung von sämtlichen Verträgen der Eigentümergemeinschaft mit Dritten.

Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen und Notbeleuchtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV.